EP beschließt Regeln gegen die Verpackungsflut
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Ratspräsidentschaft und Vertreterinnen und Vertreter des EP haben am 8. März eine vorläufige politische Einigung über die neue Verpackungs-VO erzielt. Das Problem, das mit der neuen Regelung angegangen werden soll, ist die trotz zunehmender Recyclingquoten immer weiter steigende Menge an Verpackungsmüll in der EU.
Mit großer Mehrheit hat das EP am 21. November seine Verhandlungsposition zur neuen VerpackungsVO angenommen. In dieser VO werden Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen auf dem EU-Markt festgelegt, vom Rohstoff bis zur endgültigen Entsorgung, für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Verpackungsabfällen. Sie gilt für alle Verpackungen und für alle Verpackungsabfälle.
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