Einigung im Trilog: Schutzmaßnahmen für Stahlsektor
EP und Rat haben sich am 13. April auf neue Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor globalen Überkapazitäten geeinigt.
EP und Rat haben sich am 13. April auf neue Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor globalen Überkapazitäten geeinigt.
Am 26. März erzielten EP und Rat eine Einigung über eine umfassende Reform des EU-Zollkodex. Ziel ist es, den stark wachsenden Onlinehandel besser zu erfassen, Kontrollen effizienter zu gestalten und Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Am 24. Februar hat die KOM vorgeschlagen, die Meistbegünstigungszölle (MFN) auf die Einfuhr ausgewählter Stickstoffdünger sowie wichtiger Vorprodukte wie Ammoniak und Harnstoff für ein Jahr auszusetzen. Die Aussetzung soll über zollfreie Zollkontingente umgesetzt werden und grundsätzlich für alle Drittstaaten gelten, ausgenommen Russland und Belarus.
Der ECOFIN hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, künftig eine Zollgebühr in Höhe von 3 € pro Sendung auf den Import von Paketen aus Drittstaaten zu erheben, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU versandt werden und dabei bis dato von der Zollfreigrenze in Höhe von 150 € profitieren.
Der Rat hat am 28. November das Verhandlungsmandat für zwei VOen zur Implementierung der Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA angenommen.
Der ECOFIN hat am 13. November Maßnahmen gegen den Import von Billigprodukten beschlossen, die auf dem Postweg in die EU eingeführt werden und dabei bislang von der Zollfreigrenze in Höhe von 150 € profitiert haben. Ziel ist es, die hierdurch entstehende Benachteiligung von europäischen Anbietern zu unterbinden und dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen.
Am 29. Oktober ist die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) EU-Ukraine in Kraft getreten.
Die Ukraine wird die Kontingentsmengen für Schweinefleisch, Geflügel und Zucker steigern und ihre Zölle auf aus der EU importierte Waren abschaffen oder senken.
Die EU und die USA einigten sich am 27. Juli auf zentrale Eckpunkte zur Stabilisierung ihrer Handelsbeziehungen. Kern der Vereinbarung ist ein einheitlicher Zollplafond von 15 % auf den Großteil der EU-Exporte in die USA, inklusive strategischer Güter wie Arzneimittel und Halbleiter.
Als Reaktion auf die von den USA verhängten Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedeten die EU-Mitgliedsstaaten am 9. April ein Paket mit Gegenmaßnahmen. Diese beinhalten zunächst das Wiederaufleben der Zölle, die die EU bereits während der ersten Amtszeit von US-Präsident Trump als Gegenreaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verhängt hatte.
Die am 12. März in Kraft getretenen Maßnahmen der USA auf Importe aus der EU umfassen die Wiedereinführung der bereits 2018 eingeführten Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte, eine Erhöhung der Zölle auf Aluminium von 10 % auf 25 % sowie eine Ausweitung auf weitere Produkte wie Kochgeschirr, Maschinen oder Möbel, welche teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen.
