Rat beschließt Aufhebung der Zollfreigrenze für Kleinlieferungen
Der ECOFIN hat am 13. November Maßnahmen gegen den Import von Billigprodukten beschlossen, die auf dem Postweg in die EU eingeführt werden und dabei bislang von der Zollfreigrenze in Höhe von 150 € profitiert haben. Ziel ist es, die hierdurch entstehende Benachteiligung von europäischen Anbietern zu unterbinden und dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen.
