Textil- und Lebensmittelabfälle: Rat beschließt Ausrichtung zur Änderungen der Abfallrahmen-RL
Die EU-Umweltminister haben am 17. Juni eine allgemeine Ausrichtung zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen mit Hilfe einer Überarbeitung der Abfallrahmen-RL verabschiedet.
Da das EP seine Position zu diesem Thema bereits am 13. März bestimmt hatte, können die Verhandlungen über das Vorhaben nach Konstituierung des neuen EP beginnen. Der Rat will die vorgeschlagenen verbindlichen Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen bis 2030 beibehalten, allerdings die Bestimmung des Referenzjahres flexibler gestaltet sehen. Außerdem sollen Korrekturfaktoren für mögliche Schwankungen im Tourismus und in der Lebendmittelproduktion eingeführt werden. In Bezug auf Textilien sieht der Rat die Prüfung spezifischer Ziele für Abfallvermeidung, Sammlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling für das Jahr 2028 vor.
Die von der KOM vorgeschlagene erweiterte Herstellerverantwortung wird befürwortet, wobei für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeführt werden soll, von „Fast-Fashion“-Unternehmen höhere Gebühren zu verlangen. Die Schlüsselrolle von Wohlfahrtsverbänden, Sozialunternehmen und Stiftungen in den bestehenden Textilsammelsystemen wird ausdrücklich anerkannt. Brigitte Köhnlein