Trilog-Einigung über die RL zum Recht auf Reparatur
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es leichter werden, sich für die Reparatur defekter Waren zu entscheiden, indem der Zugang zu Reparaturdiensten einfacher und attraktiver gemacht wird. Dies soll dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu senken. Die KOM hatte zu diesem Zweck im März 2023 eine Richtlinie zur Förderung der Reparatur defekter Waren vorgeschlagen, über die Rat und EP nun am 2. Februar eine vorläufige Einigung erzielen konnten.
Die RL soll für alle nach EU-Recht reparaturpflichtigen Produkte gelten. Deren Hersteller werden verpflichtet, auf Wunsch der Kunden Reparaturen durchzuführen. Geschieht dies innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich diese um 12 Monate. Ein europäisches Standard-Informationsblatt, das allerdings nicht verpflichtend angewandt werden muss, soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die wichtigsten Daten über Reparaturbedingungen, die Dauer der Arbeiten, Preise und Ersatzprodukte liefern. Eine europäische Online-Reparaturplattform soll die nationalen Plattformen zusammenführen.
Mit der Einigung werden die allgemeinen Ziele der Richtlinie beibehalten, jedoch einige Details in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Verpflichtung zur Reparatur, den Inhalt des Informationsformulars und die Online-Plattform gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geändert. Sie muss nun noch von Rat und EP formell bestätigt werden. Brigitte Köhnlein