Trilog-Einigung zur RL über die Offenlegung von Ertragsteuer-Informationen bestimmter Unternehmen
Die Vertreter von Rat, EP und KOM haben am 1. Juni im Rahmen von Trilogverhandlungen eine politische Einigung zur RL über die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen – das sogenannte public Country-by-Country-Reporting – erzielt, die im April 2016 von der KOM vorgelegt wurde und über lange Zeit als anhängig galt.
Der Vorschlag zielt auf ein Mehr an Transparenz für die Öffentlichkeit. Betroffen sind künftig multinationale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem der beiden letzten aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre – unabhängig davon, ob sie ihren Unternehmenshauptsitz in der EU oder in einem Drittstaat haben. Die betroffenen Unternehmen sollen u. a. die Art der Unternehmensaktivitäten, die Nettoumsätze, Gewinne oder Verluste vor Steuern und die tatsächlich gezahlten Ertragssteuern veröffentlichen. Auch Mitarbeiterzahlen und Tochtergesellschaften sollen veröffentlicht werden; zudem ist eine Aufschlüsselung der Daten für alle Mitgliedstaaten vorgesehen.
Die politische Einigung wird nun in den Gremien von Rat und EP beraten und muss in der Form bestätigt werden, bevor der RL-Vorschlag formell angenommen werden kann. Christoph Frank