Trilog-Einigung zur Vereinfachung der Bio-Vorschriften

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Der Rat und das EP haben sich am 20. Oktober vorläufig auf eine Überarbeitung der VO über den ökologischen Landbau geeinigt. Ziel sind einfachere Bio-Vorschriften und weniger Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Betriebe.
Die Einigung sieht höhere Grenzen für die Befreiung kleiner Händlerinnen und Händler von der Zertifizierung vor. Beim direkten Verkauf unverpackter Bio-Produkte soll die Umsatzgrenze von 20.000 € auf 40.000 € steigen, berechnet als Fünfjahresdurchschnitt. Die Mengengrenze soll von 5.000 auf 10.000 kg steigen. Auch kleine Online-Händlerinnen und -Händler sollen unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden können.
Für Bio-Produkte aus Drittstaaten mit als gleichwertig anerkannten Öko-Vorschriften gelten zusätzliche Anforderungen an die Verwendung des EU-Bio-Logos. Die Gleichwertigkeitsanerkennung für elf Drittstaaten soll bis Ende 2036 verlängert werden. Nicht übernommen wurde der Vorschlag der KOM, das Logo auch bei weniger als 5 % Zutaten zuzulassen, die zusätzliche Anforderungen nicht erfüllen.
Rat und EP müssen die Einigung noch bestätigen. Die formelle Annahme ist vor Jahresende vorgesehen. Leonard Eichhorn
PM des Rates (EN)
