Überarbeitete Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Am 21. Dezember hat die KOM die überarbeiteten beihilferechtlichen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen vorgestellt. Sie werden unmittelbar mit der für Januar 2022 geplanten, förmlichen Annahme durch die KOM Geltung erlangen.
Im Rahmen der neuen Leitlinien können staatliche Förderungen im Bereich von Klima—und Umweltschutz sowie Energie leichter und ohne zeitaufwendige vorherige Notifizierungen durchgeführt werden.
Die Neuausrichtung erfolgte anhand der übergeordneten Ziele des europäischen „Green Deals“. Dazu zählen vor allem unterstützende Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emmissionen im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets. Die KOM legt bei den Fördermaßnahmen der Mitgliedstaaten zudem Wert auf eine verbesserte Einbeziehung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und KMU. Letzteren soll der Zugang zu Förderungen erleichtert werden, da sie in der Summe einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft leisten können. Marcus Körber