Überwachung der Bodenqualität
Die KOM hat am 5. Juli eine neue RL zur Bodenüberwachung vorgestellt. Die Regelung zielt darauf ab, als Voraussetzung für erfolgreiche Bodenschutzmaßnahmen zunächst ein Monitoring System für alle Böden in der EU zu etablieren. Dabei sollen Methoden der Fernerkundung einbezogen werden, basierend auf den existierenden Systemen LUCAS (Erhebung der Landnutzung und Landbedeckung in der EU) und den Daten des Copernicus-Erdbeobachtungssystems. Außerdem werden generelle Prinzipien des nachhaltigen Bodenmanagements niedergelegt. Der Flächenverbrauch soll durch die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit minimiert werden. Zudem sollen die Mitgliedstaaten in einem Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten der RL kontaminierte Standorte aufgenommen und an ein Register gemeldet haben. Verbindliche Ziele für die Bodenqualität werden insgesamt nicht festgelegt.
In ihrer Bodenstrategie für 2030 hatte die KOM Ende 2021 die Vision formuliert, dass bis 2050 alle Böden einen gesunden Zustand erreichen sollen und der Bodenschutz sowie die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Böden zur Norm werden. Zur Umsetzung dieser Vision hatte die KOM auch ein verbindliches Gesetz zur Bodengesundheit angekündigt. Dieses Vorhaben wurde mit der Überwachungs-RL noch nicht erfüllt.
Der heute vorgestellte Vorschlag der KOM geht nun an das EP und den Rat zur Diskussion und Meinungsbildung, bevor er zwischen den europäischen Institutionen im Trilog weiterverhandelt wird. Brigitte Köhnlein