Umsetzung der EU-Gebäudeenergie-RL

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Zwei Ausführungsbestimmungen und einen ausführlichen Leitfaden zur neuen EU-Gebäudeenergie-RL hat die KOM am 30. Juni vorgelegt. Eine Delegierte VO legt die Berechnungsmethode zur Ermittlung kostenoptimaler Niveaus fest. Damit soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, sinnvolle Energieeffizienzanforderungen festzulegen. Nationale Besonderheiten wie der lokale Gebäudebestand und die klimatischen Bedingungen sollen dabei berücksichtigt werden.
Zusätzlich wurden begleitende Leitlinien veröffentlicht. Eine Durchführungs-VO gibt die Form der Übermittlung von Informationen aus nationalen Datenbanken an die EU-Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand vor. Ein ausführlicher Leitfaden zu den einzelnen Regelungen der neuen RL ergänzt das Paket. Brigitte Köhnlein