Umstrittene VO zur Wiederherstellung der Natur nimmt letzte Hürde
Mit 329:275:24 Stimmen ist die VO zur Wiederherstellung der Natur am 27. Februar im EP angenommen worden. Eine Mehrheit für die in den interinstitutionellen Verhandlungen gefundene Einigung zu dieser Naturschutzregelung war bis zuletzt unsicher geblieben, da die EVP-Fraktion am Ende ihre Ablehnung erklärt hatte.
Nach dem noch ausstehenden, aber bereits angekündigten formalen Schritt der Annahme im Rat ist die VO dann endgültig beschlossen, und sie wird nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft treten. Entsprechend der neuen Regelung sollen die Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 % der unter das neue Gesetz fallenden Lebensräume von einem schlechten in einen guten Zustand versetzen. Dies gilt für Wälder, Grasland und Feuchtgebiete sowie für Flüsse, Seen und Meeresbiotope. Der Prozentsatz soll bis 2040 auf 60 % und bis 2050 auf 90 % ansteigen. Um die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu verbessern, müssen die EU-Länder bei bestimmten Indikatoren Fortschritte erzielen, die Schmetterlinge, Feldvögel, Landschaftselemente oder Bodeneigenschaften betreffen. Auch für die Wiedervernässung von Torfgebieten werden Ziele formuliert, für Landwirte und private Landbesitzer bleiben solche Maßnahmen freiwillig. Außerdem können die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme ausgesetzt werden, wenn sie die für eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion benötigte Fläche stark reduzieren.
Weitere Regelungen betreffen einen positiven Trend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme, die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlicher Bäume und die Wiederherstellung frei fließender Gewässer. Brigitte Köhnlein