Umweltrat beschließt Position zur Bodenüberwachungs-RL
Die von der KOM vorgeschlagene RL zur Bodenüberwachung zielt darauf ab, das Monitoring der Bodengesundheit verbindlich vorzuschreiben sowie Leitprinzipien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und dem Umgang mit Altlasten festzulegen.
Der Rat hat nun in seiner Positionierung vom 17. Juni befürwortet, den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bei den Bodenmessungen einzuräumen, einschließlich der Möglichkeit, bestehende Daten und Überwachungssysteme zu nutzen. Auch die Bewertung der Bodengesundheit soll flexibler gestaltet werden. Mit Grundsätzen für die Flächennutzungsplanung soll der Bodenversiegelung entgegengewirkt werden, dabei soll die Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Flächenplanung mit einem beispielhaften Hinweis auf Wohnungsbau und Energiewendemaßnahmen erhalten bleiben.
Da das EP bereits am 10. April seine Position zu der Vorlage bestimmt hatte, können nach Konstituierung des neuen EP die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen. Brigitte Köhnlein