Untergruppe der PFAS-Ewigkeitschemikalien wird für einige Konsumgüter verboten
Per- und Polyfluorierte Alkysubstanzen, abgekürzt PFAS, werden in natürlicher Umgebung nicht abgebaut, sondern sie reichern sich in der Umwelt an. Deshalb werden sie auch Ewigkeitschemikalien genannt. Diese Stoffgruppe ist in Konsumprodukten weit verbreitet, wird aber auch in technischen Anlagen genutzt.
Am 19. September hat die KOM die Verwendung einer Untergruppe der PFAS beschränkt. Das Verbot im Rahmen der REACH-VO bezieht sich auf den Verkauf und die Verwendung von Undecafluorhexansäure und verwandten Stoffen in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und anderen Konsumprodukten. Es gilt nicht für andere Anwendungen, beispielsweise in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen. Sie wird, je nach Verwendungszweck, nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und fünf Jahren wirksam.
Die aktuelle Entscheidung fand nicht im Rahmen des laufenden Verfahrens zu einer möglichen Beschränkung für die gesamte PFAS-Gruppe statt, die die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Vorschlag von Deutschland und vier weiteren europäischen Regierungen prüft. Brigitte Köhnlein