Unterstützung im Rat für VO zur Wiederherstellung der Natur
Am 20. Juni hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung zur VO zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Mit dieser zentralen Naturschutzregelung im Rahmen des Green Deal soll dem Verlust an Arten und Biodiversität in der EU entgegengewirkt werden. Sie verpflichtet die MS zur Regeneration geschädigter Ökosysteme auf 30 % ihrer Fläche.
Den MS soll nach dem Beschluss für die Erfüllung des 30%-Ziels insgesamt stärkere Flexibilität eingeräumt werden. Es soll zudem klargestellt werden, dass in den geforderten Nationalen Wiederherstellungsplänen die lokalen und regionalen Besonderheiten in Bezug auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Anforderungen sowie die Bevölkerungsdichte berücksichtigt werden können. Das vorgesehene Verschlechterungsverbot wird als zentrales Element der VO angesehen, um Dauerhaftigkeit und Kosteneffizienz der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten. Der Rat befürwortet dabei allerdings eine klare Unterscheidung zwischen Gebieten mit Wiederherstellungsmaßnahmen und Gebieten, in denen die zu schützenden Lebensraumtypen lediglich vorkommen. Generelle Ausnahmen für den Fall von Naturkatastrophen oder wegen Handlungen dritter Staaten sollen präzisiert sowie für erneuerbare Energien und die Landesverteidigung ein überwiegendes öffentliches Interesse angenommen werden. Darüber hinaus sollen die Anforderungen bezüglich urbaner Ökosysteme, Flüsse und Auen sowie Moore und Wälder flexibler gestaltet werden.
Im EP steht die abschließende Abstimmung der Verhandlungsposition für den 26. Juni an. Ein Antrag zur Ablehnung der gesamten KOM-Vorlage war dort am 7. Juni knapp gescheitert. Sollte der Ausschussbericht im Plenum eine Mehrheit finden, können die Verhandlungen zwischen Rat und EP beginnen. Brigitte Köhnlein