Verabschiedung des Verbotes von Produkten aus Zwangsarbeit
Am 24. April hat das EP die VO zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit EP angenommen. Damit wird der Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Waren, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU verboten.
Mit der Regelung werden die KOM und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen und im Falle eines Nachweises die Rücknahme der Produkte vom Markt zu veranlassen. Hersteller verbotener Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder vernichten. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, darf es nicht mehr auf dem EU-Markt, auch nicht online, verkauft werden und Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.
Nicht konforme Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden. Die VO zielt insbesondere auf Produkte aus Regionen, in denen ein hohes Risiko für staatlich verordnete Zwangsarbeit besteht. Sobald Zwangsarbeit in der Lieferkette ausgeschlossen werden kann, können Waren wieder zugelassen werden. Für die endgültige Annahme der VO muss der Rat noch formal zustimmen. Alexander Weis / Christoph Frank