Verbot bestimmter Produkte aus Einwegplastik tritt in Kraft
Seit dem 3. Juli ist der Verkauf bestimmter Produkte aus Einwegkunststoffen in der EU verboten. Damit soll das Aufkommen von Plastikmüll, der immer noch zu einem großen Teil in der Natur und im Meer landet, künftig deutlich reduziert werden.
Die Produkte, die gemäß Einwegkunststoff-RL nicht länger verkauft werden dürfen, sind v. a. solche, die häufig achtlos weggeworfen werden. Dazu zählen Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (z. B. Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der nach seiner Verwendung in kleinste Fragmente zerfällt, sich aber nicht weiter abbaut. Das Verbot gilt beispielsweise auch für Teller aus biologisch abbaubaren Kunststoffen oder aus Pappe, wenn diese mit einer Kunststoffschicht überzogen sind. Restbestände dürfen allerdings noch verkauft werden.
Andere Einwegprodukte mit Plastik, die derzeit aufgrund mangelnder Alternativen nicht ersetzt werden können, sollen mit Piktogrammen ausgestattet werden, die auf den Plastikgehalt des Produktes hinweisen. Außerdem sollen Anforderungen an das Produktdesign und eine erweiterte Herstellerverantwortung zur Reduzierung von Plastikabfällen führen. Karsten Gödderz