Verbot der Grundschleppnetzfischerei in fünf Natura-2000-Gebieten in der deutschen Ostsee
Der Schutz von fünf Natura-2000-Gebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee wird verbessert. Die EU verbietet die Fischerei mit Grundschleppnetzen in Teilbereichen der Naturschutzgebiete „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“.
Das Verbot geht auf eine deutsche Initiative zurück, die von allen baltischen EU-Ländern gebilligt wurde. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt wurde am 28. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz hat der Prozess zur Einführung des Verbots insgesamt fünf Jahre gedauert. Brigitte Köhnlein