Verfahren zu einem PFAS-Verbot – Zwischenstand
Im PFAS-Verbotsverfahren werden für bestimmte Nutzungen nun auch Alternativen zu einem Verbot geprüft. Das betrifft derzeit bestimmte industrielle Anwendungen, wie z. B. Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure sowie z. B. medizinische Geräte und Halbleiter. In der Konsultation seien Belege dafür vorgelegt worden, dass die sozioökonomischen Auswirkungen eines Verbots für bestimmte Anwendungen möglicherweise unverhältnismäßig seien, erklärten die Länder, die das Verbot beantragt hatten, am 20. November gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Alle Überlegungen unterliegen noch der Prüfung durch die zuständigen Gremien der ECHA.
Sobald die Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse SEAC im Entwurf vorliegt, wird sich eine erneute Konsultation anschließen, in der ggf. weitere Information zu den sozioökonomischen Auswirkungen vorgelegt werden können. Nach Vorlage der endgültigen Stellungnahmen wird am Ende die KOM in Absprache mit den Mitgliedstaaten entscheiden. Brigitte Köhnlein