Verhandlungen über Strommarktreform abgeschlossen
Am 14. Dezember haben Rat und EP eine vorläufige Einigung über die Reform des EU-Strommarktdesigns erreicht. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die Strompreise unabhängiger von den schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe zu machen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern.
Die Reform sieht eine Überarbeitung mehrerer EU-Rechtsvorschriften vor, insbesondere der ElektrizitätsbinnenmarktVO und der entsprechenden RL. Mit der Reform erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht auf Zugang sowohl zu Festpreisverträgen als auch zu Verträgen mit dynamischen Preisen. Anbieter können die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern, und schutzbedürftige Kunden werden vor Stromsperren geschützt. Zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien werden in Zukunft „Zweiseitige Differenzverträge“ (Contracts for Difference) oder gleichwertige Regelungen genutzt. Damit wird Investoren einerseits ein Mindestpreis für den erzeugten Strom garantiert, anderseits werden Gewinne über einer vereinbarten Schwelle abgeschöpft, die dann an die Endkunden verteilt oder für Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten genutzt werden können.
Weitere Elemente der Reform betreffen die Etablierung langfristiger Stromlieferverträge zur Stabilisierung der Preise und Regeln für die Ausrufung einer Strompreiskrise. Zusätzlich wird die Möglichkeit eröffnet, EU-weite Auktionen für neue Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie durchzuführen. Ein Kapazitätsmechanismus soll dafür sorgen, dass zu jeder Zeit ausreichend Stromerzeugungskapazitäten vorgehalten werden. Die Ausgestaltung der Regeln für diesen Mechanismus ermöglicht unter bestimmten Bedingungen weiterhin die Förderung von Kohlekraftwerken. Die gefundene Einigung muss noch von Rat und EP bestätigt werden. Brigitte Köhnlein