Verlängerung der EU-Notfallmaßnahmen
Am 28. November hat die KOM vorgeschlagen, die als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine und seine Folgen für die Energieversorgung erlassenen Notfallmaßnahmen um 12 Monate zu verlängern. Das betrifft sowohl den Solidaritätsmechanismus, der die gemeinsame Gasbeschaffung, Vorgaben für die Stabilisierung der Preise im LNG-Markt und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas regelt, als auch den Marktkorrekturmechanismus, mit dem unangemessen hohe Gaspreise in der EU begrenzt werden sollen.
Die ebenfalls zu den Notfallmaßnahmen gehörige NotfallVO zur Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien soll, anders als die vorher genannten VOen, nicht unverändert verlängert, sondern überarbeitet werden. Die KOM weist darauf hin, dass einige der Beschleunigungsmaßnahmen in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-RL (RED) enthalten sind. Sie hält es jedoch für notwendig, ausgewählte Maßnahmen mit einigen zusätzlichen Elementen zu verlängern, so dass sie die RED-Regelungen zeitweise ergänzen können. Die überarbeiteten Vorschriften sehen dabei vor, dass die Erteilung von Genehmigungen nicht länger als drei Monate für Solarenergieanlagen, sechs Monate für das Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien, einen Monat für Wärmepumpenanlagen unter 50 MW und drei Monate für Erdwärmepumpen dauern darf. Die KOM-Vorschläge müssen noch vom Rat gebilligt werden, bedürfen aber nicht der Zustimmung des EP. Die KOM geht davon aus, dass der Rat die vorgeschlagenen Verlängerungen noch vor Ende 2023 annehmen wird. Brigitte Köhnlein