Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Am 13. März hat die KOM einige Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland veröffentlicht.
Zunächst wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Vogelschutz-RL eingeleitet, weil die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz wild lebender Vogelarten nicht hinreichend umgesetzt worden sind. Deutschland hat für fünf Vogelarten keine Ausweisung besonderer Schutzgebiete vorgenommen und damit kein kohärentes Netz solcher Gebiete geschaffen. Darüber hinaus wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für 220 von 742 bestehenden Schutzgebieten festgelegt. Nach Ansicht der KOM reichen die von Deutschland innerhalb und außerhalb des Netzes der Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang nicht aus, um die Anforderungen der RL zu erfüllen. Dies hat zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt.
Außerdem wurde ein ergänzendes Anforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Umgebungslärm-RL übermittelt. Es fehlen nach wie vor viele der vorgeschriebenen Aktionspläne für die schätzungsweise 16.000 Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.
Eine ergänzende, mit Gründen versehene Stellungnahme ging wegen der aus Sicht der KOM nach wie vor mangelhaften Umsetzung der Erneuerbare-Energien-RL nach Deutschland. Binnen zwei Monaten muss nun reagiert werden, andernfalls kann die KOM beschließen, den EuGH anzurufen. Brigitte Köhnlein