Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen fehlerhafter Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
Die EU-Kommission (KOM) hat am 18. Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen fehlerhafter Umsetzung der EU-Vorschriften zum Europäischen Haftbefehl (EHB) ins nationale Recht gestartet.
Mit einem Aufforderungsschreiben an Deutschland hat die KOM den ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Darin bemängelt die KOM die nicht vollständige bzw. nicht korrekte Umsetzung des europäischen Rahmenbeschlusses über den EHB in nationales Recht. Laut KOM würden die nationalen Vorschriften deutsche Staatsangehörige im Vergleich zu Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten bevorzugt behandeln und zusätzliche Gründe für die Ablehnung von Haftbefehlen vorsehen, die nicht im EU-Rahmenbeschluss geregelt sind.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um die von der KOM ermittelten Mängel bei der Umsetzung des europäischen EHB-Rechtsrahmens zu beheben. Andernfalls kann die KOM beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Somit wäre der zweite Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, das bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fortgeführt werden kann. Roberta Ferrario