VO-Vorschlag zur Verbannung von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten vom Binnenmarkt
Am 14. September hat die KOM einen VO-Vorschlag vorgelegt, mit deren Hilfe Produkte, die im Zuge von Zwangsarbeit hergestellt werden, künftig vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden sollen. Der Bann soll auch für zur Weiterleitung durch die EU bestimmte Waren gelten.
Der Vorschlag nimmt Bezug auf die Leitlinien der KOM vom 13. Juli 2021, die europäische Unternehmen befähigen soll, ihre Lieferketten besser zu kontrollieren und dem Risiko von Zwangsarbeit zu begegnen. Da die KOM aber davon ausgeht, dass diese Maßnahmen der Wirtschaft nicht ausreichen, um die Zwangsarbeit in Drittländern effektiv zurückzudrängen, sollen staatliche Stellen zusätzliche Kontrollen durchführen. Mit Hilfe des neuen VO-Vorschlages sollen mit Zwangsarbeit erzeugte Produkte vom EU-Binnenmarkt ausdrücklich ausgeschlossen und die Einfuhruntersagung durchgesetzt werden.
Der Regelungsvorschlag ist von der KOM auf Basis eines risikobasierten Ansatzes bewusst offen ausgestaltet und soll umfassend gelten. Er ist produktorientiert und deckt die gesamte Produktionskette ab. Grundsätzlich dürfte ein Schwerpunkt der behördlichen Kontrollen in bestimmten Sektoren wie der Textilbranche, dem Bergbau und der Landwirtschaft zu finden sein. Vorgesehen ist, dass jeweils nationale Behörden der Mitgliedstaaten die Überwachungsfunktion übernehmen. Diese werden ermächtigt, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte nach einer Untersuchung den Zugang zum Binnenmarkt zu verweigern. Die Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse sollen in einer europäischen Datenbank allen nationalen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollen sollen mit möglichst geringem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft verbunden sein.
Der Vorschlag der KOM muss nun von Rat und EP beraten werden. Marcus Körber