VO zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln in Kraft getreten
Am 13. Februar ist die aktualisierte VO zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln in Kraft getreten, nachdem Rat und EP im Oktober 2020 eine politische Einigung erzielt hatten.
Die aktualisierten Regelungen ermöglichen der EU einen besseren Schutz ihrer Handelsinteressen in der WTO und im Rahmen bilateraler Abkommen. Gegenmaßnahmen in Form von beispielsweise Zöllen können nun nicht mehr nur nach Beendigung eines Streitbeilegungsverfahrens ergriffen werden, sondern auch, wenn ein Handelsstreit durch eine Partei blockiert wird. Außerdem wurde der Geltungsbereich der VO erweitert und umfasst neben Waren nun auch Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums. Miriam von Woedtke