Vorläufige Einigung bei Verhandlungen zum europäischen Klimagesetz
Rat und EP haben sich am frühen Morgen des 21. April auf eine vorläufige politische Einigung zum europäischen Klimagesetz verständigt. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität 2050 für die gesamte EU festgeschrieben und für 2030 ein Emissionsreduktionsziel von -55 % gegenüber 1990 unter Einbezug der Senkenfunktion von Wäldern oder Mooren vereinbart.
Die Vereinbarung enthält eine Reihe von Kompromissen. So gibt es eine Obergrenze für Emissionen, die z. B. in Bäumen gespeichert werden, die auf das Erreichen des Klimaziels angerechnet werden dürfen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten dazu ermutigt werden, ihre Bemühungen auf die notwendige Emissionsminderung statt auf die Senken zu richten.
Außerdem soll die KOM bis 2024 ein Treibhausgasbudget für die EU berechnen. Damit würde beziffert, wie viele Emissionen die EU von 2030 bis 2050 noch ausstoßen darf, um die Klimaziele nicht zu verfehlen. Das Budget muss die KOM bei der Festlegung des Zwischenziels für 2040 genauso berücksichtigen wie die Empfehlungen eines unabhängigen wissenschaftlichen Klimarates, der ebenfalls eingeführt wird.
Die Vereinbarung muss nun von Rat und EP noch formell bestätigt werden, kann von der KOM aber nun als Grundlage für ihre für Ende Juni angekündigte Überarbeitung der einschlägigen Klima- und Energiegesetzgebung im „Fit für 55“-Paket verwendet werden, mit dem die Ziele aus dem Klimagesetz in konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Karsten Gödderz