Vorläufige Einigung über europäische grüne Anleihen erzielt
Am 28. Februar erzielten die Unterhändler im Rahmen von Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung über die VO zur Einführung europäischer grüner Anleihen (European Green Bond Standards). Damit vollzieht die EU einen weiteren Schritt zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Weltweit führt die EU damit den ersten Standard für grüne Anleihen ein.
Die vorläufige Einigung zum neuen Standard, zu dem sich Emittenten freiwillig verpflichten können, sieht u.a. vor, dass alle Erlöse aus den europäischen grünen Anleihen in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden müssen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, sofern die betreffenden Sektoren darunterfallen. Weitreichende Offenlegungspflichten sind ebenfalls vorgesehen. Für Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, ist ein Flexibilitätsrahmen von 15% vorgesehen.
In Analogie zur Prospekt-VO sollen die nationalen zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats in Analogie zur Prospekt-VO die Emittenten beaufsichtigen und die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Standard überwachen.
Rat und EP müssen die vorläufige Einigung noch bestätigen. Christoph Frank
PM des EP (EN)