Vorläufige Einigung über neue EU-Behörde im Kampf gegen Geldwäsche
Am 13. Dezember haben Rat und EP eine vorläufige Einigung über die Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) erreicht. Die Einrichtung der AMLA ist eines der Kernelemente des von der KOM vorgelegten Pakets zur Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-RL.
Ziel ist es, dass die neu zu schaffende EU-Behörde direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete im Finanzsektor mit einem hohen Risiko erhalten soll. So sollen in einem ersten Auswahlverfahren etwa 40 Gruppen und Einrichtungen beaufsichtigt werden, die ein hohes Risiko in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Vorgesehen ist, dass in diesen Fällen ein gemeinsames Aufsichtsteam unter der Leitung der AMLA übernimmt, während nicht-ausgewählte Verpflichtete weiterhin v.a. national beaufsichtigt werden.
Über die Sitzfrage der AMLA wurde bislang keine Einigung erzielt. Allerdings verhandeln Rat und EP derzeit über die Grundsätze des Auswahlverfahrens für den Standort. Nachdem über diese Verfahrensfrage eine Einigung erzielt wurde, soll die Auswahl des Standorts abgeschlossen und der Standort namentlich in die VO aufgenommen werden. U.a. hatte sich Deutschland um den Sitz der AMLA beworben, und zwar mit Frankfurt/ Main als Standort. Christoph Frank