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29. Oktober 2021/inDeutsch, Verkehr

Vorläufige Einigung zu Miet-LKWs im Straßengüterverkehr

Rat und EP haben am 26. Oktober eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der RL über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr erzielt. Mit der Revision soll der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht sowie der Einsatz gemieteter Fahrzeuge erleichtert werden. Transportunternehmen sollen dadurch besser auf kurzfristige, saisonale oder temporäre Nachfrageanstiege reagieren können.

Die Einigung sieht vor, dass Mitgliedstaaten die Verwendung eines Fahrzeugs, das von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen gemietet wird, in ihrem Hoheitsgebiet nicht beschränken dürfen, sofern die einschlägigen Vorschriften im Mitgliedstaat der Niederlassung eingehalten werden. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass Unternehmen dabei die unterschiedlich hohen KFZ-Steuersätze in der EU ausnutzen und ihre eigenen Flotten durch günstigere Mietfahrzeuge aus dem Ausland ersetzen. Zu diesem Zweck sollen Mitgliedstaaten die Anmietung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten durch die eigenen Unternehmen weiterhin in bestimmtem Maße begrenzen können.

Im nächsten Schritt müssen EP und Rat die vorläufige Einigung nun bestätigen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und dem Inkrafttreten des neuen Rechtsakts haben die Mitgliedstaaten vierzehn Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Tobias Bertermann

PM des Rates

PM des EP (EN)

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