Vorläufige Einigung zu NGT

© pexels_pixabay
Am 4. Dezember haben das EP und der Rat eine vorläufige Einigung über neue Regeln zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) erzielt. Ziel ist es, die Nutzung moderner Züchtungsverfahren zu ermöglichen und damit Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Klimaresilienz und Ernährungssicherheit zu stärken.
Künftig sollen Pflanzen zwei Kategorien zugeordnet werden: Kategorie 1 umfasst Pflanzen, die konventionell gezüchteten Sorten ähneln und ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Kategorie 2 betrifft Pflanzen mit komplexeren Änderungen, die einer Risikobewertung und einer Zulassung unterliegen. Für beide Kategorien gelten Rückverfolgbarkeits- und Transparenzanforderungen. Produkte aus Kategorie-2-Pflanzen sollen gekennzeichnet werden. Für Kategorie-1-Pflanzen ist keine Endproduktkennzeichnung vorgesehen, sie sollen jedoch in einem öffentlichen Register erfasst werden. Die ökologische beziehungsweise biologische Produktion bleibt von NGT ausgeschlossen.
Mit der Reform reagieren die Mitgliedstaaten auf die technologische Entwicklung in der Pflanzenzüchtung, da bestehende Vorschriften neuere genomische Verfahren bislang wie klassische Gentechnik behandeln. Die Einigung muss von EP und Rat bestätigt werden. Anschließend wird die KOM die erforderlichen Durchführungsbestimmungen ausarbeiten. Leonard Eichhorn
