Vorläufige Einigung zur EASO-VO erzielt
Kurz vor dem turnusmäßigen Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft haben das EP und der portugiesische EU-Ratsvorsitz am 29. Juni im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine vorläufige politische Einigung zur VO über die neue EU-Asylagentur (EASO-VO) erzielt.
Die EASO-VO stellt eine wichtige Komponente des neuen Migrations- und Asylpakets dar, das die KOM im September 2020 vorlegte. Mit dem VO-Vorschlag wird insbesondere darauf abgezielt, das derzeitige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zu einer eigenständigen EU-Agentur umzuwandeln und das operative Mandat der neuen EU-Agentur insgesamt zu stärken. Die kommenden EASO-Agentur soll die Mitgliedstaaten im Bereich Asylmanagement operativ und technisch unterstützen (z. B. durch die Entsendung von Expertinnen und Experten, Schulungen und Informationsanalyse). Dies soll effizientere und krisenfeste Asylsysteme in den Mitgliedstaaten schaffen. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, eine stärkere Konvergenz bei der Prüfung von Asylanträgen in der EU zu schaffen sowie Asyl- und Aufnahmesysteme in Drittstaaten zu verbessern.
Der erzielte Kompromiss muss nun von Rat und EP bestätigt und förmlich angenommen werden, bevor die EASO-VO in Kraft treten kann. Roberta Ferrario