Vorläufige Einigung zur Entwaldungs-VO

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Das EP und der Rat haben am 4. Dezember eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der VO über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt. Die Einigung sieht eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate vor. Große Marktteilnehmer und Händler sollen die Vorgaben nun ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen müssen, Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Künftig soll nur der erste Inverkehrbringer eines Produkts eine Sorgfaltserklärung abgeben. Weitere Akteure der Lieferkette sind davon ausgenommen. Kleine und Kleinst-Primärerzeuger sollen zudem eine einmalige vereinfachte Erklärung nutzen können.
Das EP und der Rat beauftragten die KOM darüber hinaus mit einer umfassenden Vereinfachungsprüfung. Bis zum 30. April 2026 soll ein Bericht vorliegen, der insbesondere die Auswirkungen auf kleinere Betreiber bewertet und Vorschläge zur Reduzierung administrativer Belastungen enthält. Dieser kann, sofern erforderlich, von einem Legislativvorschlag begleitet werden. Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt muss noch vor Ende 2025 erfolgen, damit die neuen Fristen wirksam werden.
Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte trat im Juni 2023 in Kraft. Ihre Anwendung war ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 vorgesehen und wurde im Dezember 2024 zunächst um ein Jahr verschoben. Im Oktober 2025 legte die KOM einen weiteren Änderungsvorschlag vor. Leonard Eichhorn
