Vorläufige Einigung zur Eurovignette
Am 16. Juni haben sich Rat und EP auf eine informelle Einigung zur Revision der Wegekosten-RL, auch Eurovignette genannt, verständigt. Die RL gibt einen europäischen Rahmen für nationale Mautsysteme vor und soll im Hinblick auf die verkehrs- und klimapolitischen Ziele der EU angepasst werden.
Im Kompromisstext ist vorgesehen, dass Mitgliedstaaten weiterhin die Wahl haben, ob und für welche Fahrzeugklassen sie Mautgebühren erheben und ob sie eine zeit- oder streckenbasierte Bemautung einführen möchten. Auf dem TEN-V-Kernnetz sollen jedoch zeitbasierte Vignettensysteme für schwere Nutzfahrzeuge innerhalb von acht bzw. in einigen Fällen zehn Jahren abgeschafft werden.
In Zukunft sollen die Mitgliedstaaten zudem ein kombiniertes Gebührensystem für schwere Nutzfahrzeuge auf Basis der bestehenden EURO-Klassen und neu einzuführender CO2-Klassen basierend auf den existierenden CO2-Normen einrichten können. Die CO2-basierte Bemautung ist zunächst nur für die größten Nutzfahrzeuge vorgesehen, kann aber später noch auf andere schwere Nutzfahrzeuge ausgeweitet werden.
Nach vier Jahren müssen Mautsysteme für schwere Nutzfahrzeuge zudem Zuschläge für die Luftschadstoffbelastung enthalten. Auch für leichte Nutzfahrzeuge und Busse wird – wo technisch umsetzbar – ab 2026 eine Komponente abhängig von der Umweltbilanz der Fahrzeuge eingeführt.
EP und Rat müssen die Einigung noch formal bestätigen. Tobias Bertermann