Vorläufige Einigung zur Förderung der Gegenseitigkeit beim Zugang zu den internationalen öffentlichen Beschaffungsmärkten
Der Rat, das EP und die KOM haben am 14. März nach langwierigen Verhandlungen eine Einigung über die VO zur Förderung der Gegenseitigkeit beim Zugang zu den internationalen Märkten für öffentliche Aufträge (international public procurement instrument, IPI) erzielt. Basis ist ein aus 2016 stammender Vorschlag der KOM, nachdem der ursprüngliche Vorschlag aus 2012 gescheitert war. Diese vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom EP bestätigt werden, um das förmliche Annahmeverfahren in erster Lesung einleiten zu können. Diese für die europäische Wirtschaft wichtige VO ermöglicht der EU neue handelspolitische Maßnahmen, um zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation auf Drittmärkten beizutragen. Das in der VO vorgesehene IPI erlaubt es der KOM, in künftigen Verhandlungen glaubwürdige Druckmittel zu nutzen, um EU-Unternehmen den Zugang zu den öffentlichen Aufträgen in den Partnerländern zu öffnen. Vor allem diskriminierende Praktiken zu Lasten nicht landeseigener Anbieter sollen so in Drittländern abgebaut werden. Andernfalls können abgestuft verschiedene Zugangsbeschränkungen zum EU-Markt als IPI-Maßnahmen verhängt werden.
Das Investitionsvolumen der öffentlichen Aufträge beläuft sich nach KOM-Angabenauf jährlich ca. 1,3 Bio. € und umfasst damit ca. 15- 20 % des weltweiten BIP. Bislang gelten weltweit aber nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte als für den internationalen Wettbewerb geöffnet. Marcus Körber