Vorläufige Einigung zur VO über politische Werbung
Der Rat und das EP haben am 7. November eine vorläufige Einigung zur VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erzielt.
Zur Förderung eines offenen demokratischen Prozesses sollen mit der VO die Transparenzanforderungen an politische Werbung europaweit harmonisiert werden. Politische Werbung soll leichter als solche erkennbar sein und Informationen über die Geldgeber enthalten. Außerdem soll die Verwendung personenbezogener Daten bei der Schaltung politischer Werbung eingeschränkt werden. Zur Eindämmung von Einflussnahmen aus Drittstaaten soll es ein ab drei Monate vor einer Wahl geltendes Verbot für ausländisch finanzierte Werbedienstleistungen geben.
Eine formale Annahme der VO durch Rat und EP muss noch erfolgen. Teile der VO sollen bereits zur Europawahl im Juni 2024 anwendbar sein. Dies betrifft insbesondere eine sog. Nichtdiskriminierungsklausel für grenzüberschreitende Werbung innerhalb der EU. Michel Schlag / Jaschar Stölting