Vorschlag der KOM für ein EU-Notfallinstrument zur Senkung der Stromkosten
Am 14. September hat die KOM ihren Vorschlag für ein EU-Notfallinstrument zur Senkung der Stromkosten vorgestellt. Hintergrund ist die aktuelle krisenhafte Entwicklung mit Preisvervielfachung im europäischen Strommarkt aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Angebotsverknappung in Folge der weitgehenden Lieferblockaden Russlands für Erdgas.
Mit Hilfe dieses Vorschlags einer Rats-VO soll zeitnah ein Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen beim Strompreis in der EU eingeführt und weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen werden. Hierüber soll der Anstieg der Stromkosten für die Endverbraucher, d.h. private Haushalte sowie Unternehmen, in der EU begrenzt werden. Ferner ist eine Solidaritätsabgabe für den übrigen fossilen Energiesektor vorgesehen.
Die Abgaben sollen von den Mitgliedstaaten erhoben und unmittelbar im Rahmen einer Umverteilung zur finanziellen Unterstützung von besonders betroffenen Haushalten und Unternehmen genutzt werden. Die Maßnahme im Strommarkt soll zunächst befristet bis zum 31. März 2023 gelten, die Solidaritätsabgabe bis Ende 2023. Vor dem Auslaufen erfolgt eine Überprüfung durch die KOM und ggfs. eine Empfehlung für eine Verlängerung.
Vorgesehen ist die kurzfristige Beschlussfassung als Rats-VO nach Art. 122 AEUV. Hierbei ist das EP nicht beteiligt. Die Beratungen sollen unverzüglich aufgenommen werden, um ein Inkrafttreten bis spätestens 1. Dezember zu gewährleisten. Eine Sondersitzung des Energieministerrats wird hierzu am 30. September stattfinden. Marcus Körber