Vorübergehender Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge bis März 2024
Der vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine soll bis mindestens März 2024 gelten.
Im Rahmen des JI-Rates am 13. und 14. Oktober hat die KOM hierzu angekündigt, keinen Antrag auf Beendigung des vorübergehenden Schutzes stellen zu wollen. Der zunächst bis März 2023 geltende Status verlängert sich damit zweimal automatisch um jeweils ein halbes Jahr, also bis März 2024.
Der vorübergehende Schutz ist im europäischen Asylsystem eine außergewöhnliche Maßnahme zur schnellen Reaktion auf große Fluchtbewegungen. Der Rat hatte am 4. März einstimmig den vor dem Krieg in der Ukraine fliehenden Menschen den vorübergehenden Schutz gewährt. Die betroffenen Menschen erhalten ohne Einzelfallprüfung einen Aufenthalt in der EU, unter anderem mit Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildung.
Dass der vorübergehende Schutz angewendet wird, ist seit Inkrafttreten der zugrundeliegenden Massenzustrom-RL im Jahr 2001 einmalig. Jaschar Stölting