Wahrung der Kinderrechte und Bekämpfung der Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern
Die KOM hat am 24. März ihre erste EU-Kinderrechtsstrategie nebst einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie vorgelegt. Ziel ist es, unionsweit die Rechte der Kinder zu stärken. Zugleich sollen die vorgelegten Initiativen dazu beitragen, Armut und Benachteiligung zu bekämpfen und Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder zu fördern. Zur Vorbereitung beider Initiativen hatten fünf Kinderrechtsorganisationen – Save the Children, UNICEF, Eurochild, World Vision und ChildFund – eine Konsultation durchgeführt, um Ansichten und Vorschläge von Kindern und Jugendlichen zu Zukunft, Europa und Kinderrechten zu erfahren. Die KOM hatte die Umfrage in Auftrag gegeben und mit den Organisationen zusammengearbeitet. Mehr als 10.000 Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren, die in und außerhalb der EU leben, haben sich an der Umfrage beteiligt.
Die EU-Kinderrechtsstrategie umfasst verschiedene Maßnahmen auch legislativer Natur in sechs Schwerpunktbereichen: Teilhabe, Kinderrechte, Gewaltfreiheit, kindgerechte Justiz, Online-Sicherheit, externe Dimension. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt zum Teil eine aktive Mitwirkung der Mitgliedstaaten (MS) voraus. Die KOM verpflichtet sich im Rahmen der Strategie, die Rechte der Kinder in allen Politikbereichen, Rechtsvorschriften und Förderprogrammen zu berücksichtigen. Dies soll dazu beitragen, eine kinderfreundliche Kultur im Hinblick auf europäische politische und Rechtsetzungsprozesse zu schaffen. Die Europäische Kindergarantie soll die Kinderrechtsstrategie ergänzen. Sie fokussiert auf bedürftige Kinder und zielt darauf ab, Kindern unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, den Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienstleistungen – u. a. Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum – zu ermöglichen. Dies soll Ungleichheiten bekämpfen, Benachteiligung vermeiden und Chancengleichheit für alle Kinder fördern. Die Garantie umfasst eine Reihe von Empfehlungen, die als Orientierungshilfe für die MS bei der Gestaltung konkreter Umsetzungsmaßnahmen dienen sollen. Dabei sollen die MS insbesondere Kriterien wie Obdachlosigkeit, Behinderung, prekäre familiäre Verhältnissen, Migrationshintergrund oder die Zugehörigkeit zu einer Minderheitsgruppe berücksichtigen. Roberta Ferrario