WTO-Streitverfahren wegen diskriminierender Förderkriterien zwischen EU und Vereinigtem Königreich beigelegt
Am 1. Juli verständigten sich die KOM und die britische Regierung auf ein gemeinsames Vorgehen zur Streitbeilegung im laufenden WTO-Konsultationsverfahren um das britische Subventionssystem für regenerative Energieerzeugung. Hintergrund des Verfahrens war eine nach Auffassung der EU unzulässige Bevorzugung des Vereinigten Königreichs und damit ein Verstoß gegen die Nichtdiskriminierungsregeln der WTO.
Die britische Regierung hat schriftlich klargestellt, dass Begünstigte der britischen Förderung über sog. Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) keinen bestimmten Anteil an britischen „Inhalten“ (Leistungen/Waren) erreichen müssen, um eine Zuwendung erhalten zu können. Ergänzend wurden Leitlinien veröffentlicht, um die sachgerechte Auslegung im Sinne der gefundenen Verständigung mit der EU abzusichern. Diese Klarstellungen gelten für die derzeit laufenden und künftigen CfD-Zuteilungsrunden. CfD-Empfänger können damit ihre Lieferanten unabhängig davon auswählen, ob sie aus dem Vereinigten Königreich stammen oder nicht.
Im Gegenzug teilte die KOM der britischen Regierung mit, dass das WTO-Streitbeilegungsverfahren auf Basis dieser Einigung beendet wird. Durch die Klarstellung konnten die Bedenken der EU hinsichtlich einer Diskriminierung europäischer Anbieter ausgeräumt werden. Die KOM begrüßt ausdrücklich, dass diese schnelle Einigung gefunden werden konnte – trotz der derzeit angespannten Situation in Zoll- und Handelsfragen rund um das Nordirlandprotokoll. Marcus Körber
PM der KOM (EN)