Zertifizierung von Kohlenstoffentnahmen
Als ersten Schritt zur Integration der Kohlenstoffentnahme in die EU-Klimapolitik hatte die KOM im November 2022 eine VO zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von Kohlenstoffentnahmen vorgeschlagen. Damit sollen Regeln für die Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung von Kohlenstoffentnahmen gesetzt werden, um die Entwicklung derartiger Technologien zu fördern.
Außerdem sollen neue Einkommensmöglichkeiten für Unternehmen und Landbewirtschafter geschaffen werden. Am 20. Februar wurde nun eine vorläufige politische Einigung über die VO erzielt. Damit wird der Geltungsbereich der VO auf die Verringerung von Bodenemissionen ausgedehnt. Man unterscheidet nun zwischen dauerhafter Kohlenstoffentnahme, also der Speicherung von atmosphärischem oder biogenem Kohlenstoff für mehrere Jahrhunderte, temporärer Entnahme durch Carbon Farming oder Speicherung in langlebigen Produkten und der Verringerung von Bodenemissionen durch spezifische Methoden der Bodenbewirtschaftung. Bis 2026 soll die KOM zusätzlich einen Bericht über die Durchführbarkeit der Zertifizierung von Tätigkeiten erstellen, die zu einer Verringerung der Emissionen aus Tierhaltung und Güllewirtschaft führen. Tätigkeiten, die nicht zu einem Kohlenstoffabbau oder einer Verringerung von Bodenemissionen führen, wie etwa unterlassene Abholzung oder Projekte für erneuerbare Energien, fallen nicht in den Geltungsbereich der VO. Methoden zur Ausbeutesteigerung bei der Öl- und Gasgewinnung (Enhanced Hydrocarbon Recovery) sollen nach der gefundenen Einigung ebenfalls nicht als dauerhafte Kohlenstoffentnahme gelten.
Die neuen Vorschriften sollen zunächst für Tätigkeiten innerhalb der EU gelten. Bei der Überarbeitung der VO sollte die KOM jedoch die Möglichkeit in Betracht ziehen, die geologische Kohlenstoffspeicherung in benachbarten Drittländern zuzulassen, sofern diese Länder die Umwelt- und Sicherheitsstandards der EU einhalten. Brigitte Köhnlein