Zollabgabe von 3 € auf niedrigwertige e-Commerce-Sendungen tritt in Kraft

© Polina Tankilevitch
Anfang Februar hatte der ECOFIN neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Ziel ist es, die stark gestiegene Zahl niedrigwertiger Sendungen besser zu bewältigen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen außereuropäischen Online-Händlern und Unternehmen in der EU zu schaffen.
Seit dem 1. Juli ist ein Pauschalzoll von 3 € je im Paket enthaltener Warenkategorie zu entrichten, d.h. 6 € für ein Paket mit Waren aus zwei Zolltarif-Unterpositionen. Die Regelung gilt bis zum 1. Juli 2028 und wird anschließend durch reguläre Zölle ersetzt, sobald die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist.
Die Abgabe wird grundsätzlich von Online-Marktplätzen oder anderen am Verkauf oder Transport beteiligten Unternehmen und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern entrichtet. Zudem wird die freiwillige Angabe von Produktkennungen (PID) eingeführt, die ab November verpflichtend wird, um das Risikomanagement der Zollbehörden zu verbessern und die Identifizierung nicht konformer Waren zu erleichtern. Ergänzend hat die KOM einen Leitfaden zur praktischen Anwendung der neuen Regelung veröffentlicht. Tim Härtner/Tanja Winninger
Leitfaden (EN)
