Zwei Jahre Aufbau- und Resilienzfazilität
Am 21. Februar hat die KOM eine Mitteilung zum zweijährigen Bestehen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem Hauptinstrument der Wiederaufbaufazilität Next Generation EU, angenommen. In der Mitteilung betont die KOM nochmals den neuartigen, leistungsorientierten Ansatz der ARF, bei dem Zuschüsse und Kredite an Mitgliedstaaten auf Basis von vorab gemeinsam definierten Reform- und Investitionsmaßnahmen erfolgen.
In der Gesamtschau aller nationalen Aufbaupläne sollen 40% der Mittel zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen, sowie mehr als 25% der Mittel zur Digitalisierung. In Bezug auf die bislang geprüften nationalen Aufbaupläne, die vom Rat angenommen wurden, kommen 203 Mrd. € klimarelevanten Maßnahmen zugute, weitere 131 Mrd. € Maßnahmen der Digitalisierung sowie 138 Mrd. € sozialen Zwecken.
Bislang wurden im Rahmen der ARF 144 Mrd. € ausbezahlt, davon 96 Mrd. € an Zuschüssen sowie 48 Mrd. € an Krediten. Auf Basis der bis dahin ausgezahlten Mittel rechnet die KOM EU-weit mit einem zusätzlichen Wachstum in Höhe von 1,5% im Jahr 2024.
Mit der am 21. Februar vom Rat angenommenen Änderungs-VO zur Integration von REPowerEU-Kapiteln in die ARF werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um den Übergang zu klimaneutralen Technologien zu ermöglichen. Neben zusätzlichen 20 Mrd. €, die über das ETS-System finanziert werden, steht es den Mitgliedstaaten frei, weitere Mittel freiwillig zu übertragen, und zwar bis zu 5,4 Mrd. € aus der Brexit-Anpassungsreserve sowie bis zu 5% der Mittel aus den Kohäsionsfonds, was in etwa 17,9 Mrd. € entspricht.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum 30. April ihre angepassten, nationalen Aufbaupläne bei der KOM vorzulegen. Hierin sollen klimaneutrale Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit aufgenommen werden. Konkret nennt die KOM hierbei Steuererleichterungen für Unternehmen genannt, die in klimaneutrale Technologien investieren, Investitionen in Aus- und Fortbildung, die dem industriellen Übergang förderlich sind sowie Investitionen, die zu einem klimaneutralen Verkehrssektor beitragen.
Da die durch die ARF bereitgestellten Mittel bis 2026 verausgabt werden müssen, ruft die KOM zu einem zügigen Handeln der Mitgliedstaaten und Einhaltung der Fristen auf. Christoph Frank