Grünes Licht für Wiederherstellungs-VO
Die VO zur Wiederherstellung der Natur ist am 17. Juni im Rat endgültig bestätigt worden. Dieses zentrale Naturschutzgesetz aus dem Green Deal hing am Ende eines langen Verhandlungsprozesses und nach Bestätigung der mit dem Rat erzielten Einigung durch das EP am 27. Februar zunächst in der Schwebe.
Ungarn hatte in letzter Minute seine Zustimmung zurückgezogen und damit wurde im Rat die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht mehr erreicht. Da Österreich entgegen seines vorherigen Votums zugestimmt hat, konnte das Verhandlungsergebnis nun auch durch den Rat bestätigt werden. In der heutigen Ratsdiskussion spielte neben dem Inhalt des Gesetzes auch die Frage der Verlässlichkeit der Europäischen Institutionen und Ihrer Entscheidungsprozesse eine Rolle.
Nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird die VO damit in Kraft treten. Brigitte Köhnlein