KOM erweitert EU-Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen
Die KOM hat am 13. Juni ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft vorgelegt. Bestandteil des Pakets ist u.a. eine zusammenfassende Mitteilung der KOM, in der sie auf die beachtlichen Fortschritte im Bereich der Regulierung der nachhaltigen Finanzierung, wie z.B. die Offenlegungs-VO oder die Taxonomie-VO, im Laufe der letzten fünf Jahre verweist.
Teil des Pakets ist auch ein delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Damit liegen nun detaillierte Vorschriften zu allen sechs Umweltzielen der Taxonomie-VO vor. Über die detaillierten Vorschriften klassifiziert die KOM jene Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten. Ebenfalls vorgelegt hat die KOM Änderungen an einem bereits bestehenden delegierten Rechtsakt, um u.a. bestimmte Wirtschaftstätigkeiten im verarbeitenden Gewerbe oder im Verkehrssektor aufzunehmen.
Ein weiterer Teil des Pakets ist ein Vorschlag für eine VO zur Verbesserung der Transparenz von ESG-Ratings. Die KOM sieht vor, dass Anbieter von ESG-Ratings künftig durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden. Zusätzlich sollen Rating-Anbieter verpflichtet werden, Qualitätsstandards in ihrer Methodik einzuhalten, ihre Unabhängigkeit zu garantieren und Informationen über Methoden und Modelle zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat die KOM auch eine Empfehlung zur Finanzierung des Übergangs angenommen, mit der sie Unternehmen und dem Finanzsektor eine Orientierungshilfe geben will. Annalena Rehkämper/ Christoph Frank
Factsheet Nachhaltiges Finanzwesen (EN)