Rat und EP erzielen Einigung zu Fahrverboten und Führerscheinen
Am 27. März haben sich Rat und EP auf zwei zentrale Dossiers des EU-Verkehrssicherheitspakets verständigt: eine neue RL zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrverboten sowie die Überarbeitung der Führerschein-RL.

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Die künftigen Regeln zur Anerkennung von Fahrverboten sollen dafür sorgen, dass schwerwiegende Verkehrsdelikte EU-weit Konsequenzen haben – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Führerschein ausgestellt wurde. Künftig muss der Staat, in dem das Delikt begangen wurde, das Fahrverbot an den Ausstellungsstaat melden. Dieser ist dann in der Regel verpflichtet, eine entsprechende Maßnahme zu erlassen, sofern das Fahrverbot mindestens drei Monate beträgt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Die überarbeitete Führerschein-RL sieht u.a. die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins bis Ende 2030 vor. Zudem soll bei der Erstausstellung von Führerscheinen die Fahrtauglichkeit entweder mittels einer medizinischen Untersuchung oder auf Grundlage einer Selbsteinschätzung festgestellt werden. Bei jeder Erneuerung des Führerscheins nach maximal 15 Jahren darf zusätzlich zu diesen beiden Varianten auch ein individuell festgelegtes nationales Verfahren zur Fahrtauglichkeitsfeststellung angewandt werden. Zudem soll eine zweijährige Probezeit für Fahranfängerinnen und Fahranfänger EU-weit eingeführt werden. Neu ist auch ein begleitetes Fahren ab 17 Jahren, das künftig EU-weit möglich sein soll.
Beide politischen Einigungen müssen noch formell vom Rat und EP angenommen werden. Benjamin Ott