KOM präsentiert Paket zum nachhaltigen Finanzwesen
Die KOM hat am 21. April ein Paket zum nachhaltigen Finanzwesen angenommen. Das Paket besteht aus einer Mitteilung sowie einer delegierten VO inkl. zwei Anhängen zur Taxonomie-VO, einem RL-Vorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen sowie sechs delegierten Änderungsrechtsakten zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung.
Über die delegierte VO wird festgelegt, welche Kriterien wirtschaftliche Aktivitäten erfüllen müssen, um in der Taxonomie als nachhaltig gelten zu dürfen. Erfasst werden wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40% der börsennotierten Unternehmen in Sektoren, auf die knapp 80% der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Gebäude; zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr sollen die Bereiche Agrarwirtschaft, fossiles Gas und Atomkraft Eingang in die delegierte VO finden.
Die RL zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zielt über eine Erweiterung des Anwendungsbereichs und eine Änderung von vier RLen darauf ab, den Informationsfluss in Sachen Nachhaltigkeit zu verbessern, damit Finanzunternehmen, Anlegern sowie einem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung stehen.
Die neuen Bestimmungen sollen laut zuständiger Kommissarin Maired McGuiness eine grundlegende Wende hin zu einem nachhaltigen Finanzwesen herbeiführen, damit die EU bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Ziel der KOM ist es, dass die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine weltweite Führungsrolle einnehmen wird. Ebenso sollen Anleger durch die neuen Vorschriften in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Christoph Frank